OSHA 1910.147 und die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EC

OSHA 1910.147 und die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EC

Geltungsbereich

Amerika und Europa haben jeweils ihre eigenen Richtlinien mit der Arbeit an Maschinen und den Umgang mit gefährlicher Energie geschaffen. In Amerika hat die Occupation Safety and Health Organization (OSHA) Mindeststandards (OSHA 1910.147) für den Umgang mit gefährlicher Energie unter Verwendung von Lockout-Tagout-Vorrichtungen, mit denen eine Maschine oder ein ähnliches Gerät von einer Energiequelle abgeschaltet werden kann, festgelegt. Für Europa hat die Europäische Union mit der Europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) einen ähnlichen Standard festgelegt, den alle Mitgliedsstaaten befolgen sollten. Diese Richtlinie zielt auf den Schutz von Arbeitnehmern und Verbrauchern ab, die Maschinen mit identifizierbaren Schutzeinrichtungen benutzen.

 

Die Schutzvorrichtungen

Die OSHA hat einige Anforderungen für Lockout-Tagout-Vorrichtungen festgelegt: Schlösser, Schilder, Ketten, Keile, Schlüsselblöcke, Passstifte und selbstsichernde Verschlüsse. Sie müssen haltbar und stabil sein (sie sollten nicht versehentlich entfernt werden können), sie müssen identifizierbar sein (sie müssen vor gefährlichen Bedingungen warnen), sie müssen regelmäßig überprüft werden (mindestens einmal im Jahr durch einen befugten Mitarbeiter), und der Arbeitgeber sollte den Mitarbeitern eine Schulung zu den Lockout-Tagout-Vorrichtungen und -Verfahren anbieten. Lockout-Tagout darf nur von autorisiertem Personal praktiziert werden. Lockout- und Tagout-Vorrichtungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. 

Die Europäische Kommission hat auch einige Anforderungen an trennende und schützende Einrichtungen festgelegt. Diese Schutzvorrichtungen müssen robust gebaut sein, müssen sicher gehalten werden können und dürfen keine zusätzliche Gefahr darstellen. Außerdem dürfen die Schutzeinrichtungen nicht leicht umgangen werden können, müssen in ausreichendem Abstand zum Gefahrenbereich angebracht sein und dürfen die Sicht auf den Produktionsprozess nur minimal behindern. Schließlich müssen die Schutzeinrichtungen wesentliche Arbeiten zum Einbau und/oder Austausch von Werkzeugen sowie zu Wartungszwecken ermöglichen, indem sie den Zugang zu dem Bereich, in dem die Arbeiten durchgeführt werden müssen, möglichst ohne Entfernen der trennenden Schutzeinrichtung oder Ausschalten der Schutzeinrichtung einschränken. Eine trennende Schutzeinrichtung, ein Teil der Maschine, das speziell zum Schutz durch eine physische Barriere dient, kann feststehend, verriegelt, beweglich oder verstellbar sein und den Zugang beschränken.

 

Anforderungen an Schulung und autorisiertes Personal

Die OSHA verlangt, dass Arbeitgeber ein Energiekontrollprogramm aufstellen müssen. Darin werden spezifische Regeln und Verfahren für die Kontrolle gefährlicher Energie festgelegt. Das Programm muss eine spezifische Erklärung über den Verwendungszweck des Verfahrens, spezifische Verfahrensschritte für das Abschalten, Isolieren, Blockieren und Sichern von Maschinen oder Geräten zur Kontrolle gefährlicher Energie, spezifische Verfahrensschritte für das Anbringen, Entfernen und Übertragen von Verriegelungsvorrichtungen oder Markierungsvorrichtungen und die Verantwortung dafür enthalten. Ferner muss das Programm spezifische Anforderungen für die Prüfung einer Maschine oder eines Geräts enthalten, um die Wirksamkeit von Verriegelungsvorrichtungen, Markierungsvorrichtungen sowie anderen Energiekontrollmaßnahmen zu bestimmen und zu überprüfen.

Die EG hat keine besondere Ausbildung für die Bedienung von Schutzvorrichtungen erwähnt. Sie verpflichtet die Arbeitgeber auch nicht dazu, ein Energiekontrollprogramm zu erstellen.

 

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Um Ihr Personal vor gefährlichen Situationen bei der Wartung oder Arbeit an Maschinen oder anderen Geräten zu schützen, müssen Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Normen befolgen. Durch die Anwendung von Lockout-Tagout können zahlreiche katastrophale Situationen vermieden werden

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